Bootsprüfung Schweiz

Bootsprüfung Schweiz

Du möchtest die Bootsprüfung in der Schweiz absolvieren?

Hier findest Du die wichtigsten Fakten!
Zum Führen eines Motorboots mit maximal 6 kW / 8 PS (Bodensee 4,4 kW / 6 PS) auf schweizerischen Gewässer benötigt es keine Bootsprüfung. Allerdings ist das Mindestens alter 14 Jahre und der Fahrer muss in einem fahrtauglichen Zustand sein. Dazu gelten dieselben Vorschriften wie im Strassenverkehr bezüglich Alkohol, Medikamente & Drogen …
Du darfst ein Motorboot mit mehr als 6 kW / 8 PS (Bodensee 4,4 kW / 6 PS) führen, wenn du das Mindestalter von 18 Jahren erreicht hast und eine Person mit einem gültigen Schiffsführerausweis der Kategorie A an Bord ist. Der Fahrer und der Kapitän müssen in einem fahrtauglichen Zustand sein. Dazu gelten dieselben Vorschriften wie im Strassenverkehr bezüglich Alkohol, Medikamente & Drogen …
In der Schifffahrt gibt es keine Lernfahrausweise, somit kannst Du jederzeit die erste Fahrstunde oder Probelektion absolvieren.

Auf schriftliches Gesuch wird das Erlangen des Führerausweises (Theorie und/oder Fahren) in einem anderen Kanton bewilligt, wenn einer der folgenden Gründe geltend gemacht wird:


  • Wochenaufenthalter in einem andern Kanton
  • Arbeits- oder Ausbildungsplatz (Lehre, Studium) in einem anderen Kanton
  • eigenes Schiff oder Schiff eines Verwandten mit Standplatz in einem anderen Kanton
  • Absolvierung der Ausbildung in zentralen Kursen (z.B. Ferien-Segelkurs)
  • oder Fahrschule in einem anderen Kanton.
Dem Gesuch sind entsprechende Bestätigungen beizulegen. Die Bewilligung kann kostenpflichtig sein.
Mit der Bootsprüfung ( Kategorie A ) darfst du auf dem See / Binnengewässer ein Motorboot fahren. Für die Küsten und Meer benötigst Du den Küstenschein oder Hochseeausweis für Motorboote. Die Ausbildung zum Küstenschein bieten ich auch an zum Küstenschein .

Ja, das darfst Du gem. folgenden Punkten:


  • Du Dich nur vorübergehend in der Schweiz aufhältst
  • einen gleichwertigen nationalen Führerausweis
  • ein gleichwertiges Internationales Zertifikat, das auf der Grundlage der Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa ausgestellt wurde
Wer sich nur kurzfristig in der Schweiz aufhält, darf sein ausländisches Schiff führen, wenn aus einem der genannten Dokumente ersichtlich ist, dass er in seinem Land dieses Schiff führen darf. Mehr Infos beim zuständigen Schifffartsamt!
Die Bootsprüfung kann je nach Schiffartsamt einige Unterschiede aufweisen, die Fahrtechnik und die Gesetzgebung ist aber identisch. Grundsätzlich wird die Boots-Prüfung im Wohnkanton abgenommen, in besonderen Fällen kann allerdings eine Ausserkantonale Prüfung Bewilligt werden.
Das genaue Vorgehen & Ablauf der Bootsprüfung in der Schweiz findest Du unter „Bootsprüfung Ablauf“, darin enthalten sind auch diverse Link’s zu den Schiffartsämter, Hinweise zu Lernmittel & Videos, die Dir die Vorbereitung erheblich erleichtern.